Ist die USt-IdNr. vor jeder innergemeinschaftlichen Lieferung abzufragen?
Die Gültigkeit der USt-IdNr. des Abnehmers ist eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Ein Unternehmer muss die USt-IdNr. des Abnehmers nachweisen, um die Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung zu erfüllen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Vertrauensschutz gewährt werden kann, auch wenn nicht vor jeder Lieferung eine qualifizierte Bestätigungsabfrage durchgeführt wurde.
Quelle: NWB