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· Umsatzsteuer

Ist die USt-IdNr. vor jeder innergemeinschaftlichen Lieferung abzufragen?

Die Gültigkeit der USt-IdNr. des Abnehmers ist eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Ein Unternehmer muss die USt-IdNr. des Abnehmers nachweisen, um die Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung zu erfüllen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Vertrauensschutz gewährt werden kann, auch wenn nicht vor jeder Lieferung eine qualifizierte Bestätigungsabfrage durchgeführt wurde.

Quelle: NWB

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