Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Absatz 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) (USt 1 TS)
Die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Absatz 7 Satz 5 UStG ist erforderlich, wenn der Leistungsempfänger unsicher ist, ob der leistende Unternehmer im Inland ansässig ist. Der leistende Unternehmer muss diese Bescheinigung bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen und nachweisen, dass er im Inland ansässig ist. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf ein Jahr beschränkt, kann jedoch entsprechend befristet werden, wenn eine kürzere Ansässigkeit zu erwarten ist. Ein neues Vordruckmuster für die Bescheinigung wurde veröffentlicht, das redaktionelle Anpassungen enthält.
Quelle: DATEV Steuern Recht