BFH: Erstmaliger Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der erstmalige Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine zuvor nicht beteiligte Person den Tatbestand des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllt. Schuldrechtliche Bindungen sind nicht ausreichend, um eine Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft zuzurechnen.
Quelle: DATEV Steuern Recht