Nachweis für Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen (BMF)
Das BMF hat ein neues Muster zur Bescheinigung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen veröffentlicht. Der Nachweis wird auf Antrag ausgestellt und ist maximal drei Jahre gültig. Änderungen gegenüber dem vorherigen Muster betreffen redaktionelle Anpassungen und den Wegfall bestimmter Felder. Das neue Vordruckmuster ersetzt frühere Versionen und ist auf der Homepage des BMF verfügbar.
Quelle: NWB