Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität (BMF)
Das BMF hat ein neues Muster für den Nachweis von Wiederverkäufern von Erdgas und Elektrizität veröffentlicht, das für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers relevant ist. Der Nachweis muss auf Antrag ausgestellt werden und ist maximal drei Jahre gültig. Änderungen gegenüber dem vorherigen Muster betreffen vor allem redaktionelle Anpassungen und die Vereinfachung der Formulierung.
Quelle: NWB