(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 wird der ermäßigte Steuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Gastronomiebranche zu entlasten und die Preise für Verbraucher zu stabilisieren.
Quelle: Bundesfinanzministerium