(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke zum 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 wird der ermäßigte Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke wieder eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Kunstmarkt zu fördern und den Zugang zu kulturellen Gütern zu erleichtern.
Quelle: Bundesfinanzministerium