Das Steuer Stellenportal & Branchenportal
Hotline 7 Tage/Woche 0800 478478020
Ausbildungsplätze kostenlos inserieren
Sie können bei uns kostenfrei Stellenanzeigen für Azubis inserieren!
>> Inserieren

Fragen rund um die Pflicht zur Unterhaltung von Kanzleiräumen

In Deutschland sind Berufsträger verpflichtet, eine Kanzlei zu unterhalten, um ihre berufliche Tätigkeit auszuüben und erreichbar zu sein. Die Anmietung von Co-Working-Spaces erfüllt diese Kanzleipflicht nicht, wenn die Räumlichkeiten nur stundenweise genutzt werden. Bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers gibt es rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen, insbesondere bei der beruflichen Teilnutzung von Wohnraum.

Quelle: NWB

← Zurück zur Übersicht Berufsrecht & Kanzlei

Steuerarbeit.de

Der bekannte Stellenmarkt für Steuerexperten

Server: PROD-1

Version: MASTER

Kontakt

  • Hotline: 0800 478478020

  • Email: info@steuerarbeit.de

Neue Stellenangebote

Newsletter

Newsletter abonnieren,
immer informiert bleiben
zu Stellen & Neuigkeiten.