Fragen rund um die Pflicht zur Unterhaltung von Kanzleiräumen
In Deutschland sind Berufsträger verpflichtet, eine Kanzlei zu unterhalten, um ihre berufliche Tätigkeit auszuüben und erreichbar zu sein. Die Anmietung von Co-Working-Spaces erfüllt diese Kanzleipflicht nicht, wenn die Räumlichkeiten nur stundenweise genutzt werden. Bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers gibt es rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen, insbesondere bei der beruflichen Teilnutzung von Wohnraum.
Quelle: NWB