Verlustgeneigte GmbH-Anteile kein Sonderbetriebsvermögen II
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Anteile an einer verlustgeneigten GmbH nicht als Sonderbetriebsvermögen II behandelt werden können. In dem Fall hatte ein Mitunternehmer versucht, durch die Zuordnung des GmbH-Anteils steuerliche Verluste zu realisieren, was jedoch abgelehnt wurde. Die Entscheidung basiert auf der fehlenden Beherrschung der GmbH durch den Mitunternehmer und der Tatsache, dass das Wirtschaftsgut nur Verluste generiert.
Quelle: NWB