Prüfung im Bankenbereich: Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz passt Prüfungsaufgaben an
Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) trat am 26. März und 1. April 2026 in Kraft und passt die Prüfungsaufgaben im Bankenbereich an. Es setzt EU-Vorgaben um, insbesondere zur Aufsicht und zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken. Zudem werden Änderungen an verschiedenen Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Prüfungsberichtsverordnung vorgenommen, die neue Prüfungsinhalte für Abschlussprüfer einführen.
Quelle: DATEV Steuern Recht