Private Equity: Verlautbarung des Vorstandes der WPK zur Sicherung der verantwortlichen Führung bei mittelbarer Beteiligung von Finanzinvestoren an Berufsgesellschaften
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Verlautbarung zur mittelbaren Beteiligung von Finanzinvestoren an Berufsgesellschaften veröffentlicht. Diese Beteiligungen dürfen die Unabhängigkeit und die Einhaltung der Berufs- und Standespflichten von Anwälten nicht gefährden. Es müssen Regelungen im Gesellschaftsvertrag getroffen werden, die sicherstellen, dass die verantwortliche Führung durch Berufsangehörige gewährleistet ist und die Qualität der beruflichen Dienstleistungen nicht beeinträchtigt wird.
Quelle: DATEV Steuern Recht