Verlautbarung des Vorstands der WPK in Sachen Private Equity (WPK)
Der Vorstand der WPK hat eine Verlautbarung zur verantwortlichen Führung bei der mittelbaren Beteiligung von Finanzinvestoren an Berufsgesellschaften veröffentlicht. Diese betont, dass die Unabhängigkeit und die Einhaltung der Berufs- und Standespflichten von Anwälten gewahrt bleiben müssen. Zudem müssen im Gesellschaftsvertrag Regelungen getroffen werden, die sicherstellen, dass die Mehrheit der Anteile und Stimmen von Berufsangehörigen gehalten wird, um die Qualität der beruflichen Dienstleistungen zu garantieren.
Quelle: NWB