Bundestag beschließt Gesetz zum Datenaustausch bei Kurzvermietungen
Der Bundestag hat am 23. April 2026 ein Gesetz zum Datenaustausch bei Kurzvermietungen beschlossen, das die Bundesnetzagentur zur zentralen digitalen Zugangsstelle für den automatisierten Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und Behörden macht. Das Gesetz setzt die EU-Verordnung 2024/1028 in nationales Recht um und stärkt die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten. Gegen den Gesetzesentwurf stimmte lediglich die AfD-Fraktion.
Quelle: NWB