Catering – einmal zurück auf 7%, aber die umsatzsteuerlichen Probleme bleiben
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Umsatzsteuersatz für Cateringleistungen auf 7 % gesenkt, was laut Gesetzesbegründung Abgrenzungsprobleme reduzieren sollte. Dennoch bleiben komplexe umsatzsteuerliche Fragestellungen bestehen, insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von Speisen und Getränken. Die Vereinfachungen sind somit begrenzt, und es gibt weiterhin Raum für steuerliche Diskussionen.
Quelle: NWB