Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Der Beitrag behandelt den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen für den Beteiligungserwerb zur Sanierung sowie die Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen. Zudem werden die Rechtsfolgen der Anwendung und der rückwirkenden Nichtanwendung der Sanierungsklausel erläutert.
Quelle: NWB