Leistungen von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine (BMF)
Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine klargestellt. Wenn keine Vereinbarung über die Vergütung zwischen dem leistenden und dem gutscheinausgebenden Unternehmer getroffen wurde, ergibt sich die Vergütung aus der Differenz zwischen dem Gutscheinausgabepreis und dem Einkaufspreis des gutscheinausgebenden Unternehmers. Diese Grundsätze gelten auch für Fälle mit mehreren Mittelpersonen in der Vertriebskette. Die Änderungen sind im UStAE verankert und in offenen Fällen anzuwenden.
Quelle: NWB