BFH zur sog. Doppelberichtigung („Berichtigungssequenz“) bei Insolvenzeröffnung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei der Insolvenzeröffnung die zweite Berichtigung von uneinbringlichen Entgelten nicht von der korrekten ersten Berichtigung im Insolvenzbereich abhängt. Dies bedeutet, dass die Berichtigung zulasten des Massebereichs unabhängig von der vorherigen Berichtigung im Insolvenzbereich durchgeführt werden kann.
Quelle: DATEV Steuern Recht