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Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Schreiben zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG veröffentlicht. Es behandelt unter anderem den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen für den Beteiligungserwerb zur Sanierung sowie die Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und enthält detaillierte Regelungen zu den Rechtsfolgen der Anwendung und Nichtanwendung der Klausel.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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