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Die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 % ab 2027 soll steuerliche Anreize für Unternehmensverlagerungen reduzieren. Im Jahr 2025 wiesen nur 38 von über 10.000 Gemeinden Hebesätze unter 280 % auf. Eine stärkere Anhebung könnte verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen, während eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer als möglicher Durchbruch in der Unternehmensbesteuerung diskutiert wird.

Quelle: NWB

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