Alles bleibt anders ...
Die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 % ab 2027 soll steuerliche Anreize für Unternehmensverlagerungen reduzieren. Im Jahr 2025 wiesen nur 38 von über 10.000 Gemeinden Hebesätze unter 280 % auf. Eine stärkere Anhebung könnte verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen, während eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer als möglicher Durchbruch in der Unternehmensbesteuerung diskutiert wird.
Quelle: NWB