Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG BFH definiert Gewinnbegriff
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil den Gewinnbegriff für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG definiert. Demnach ist für die Gewinngrenze der steuerliche Gewinn maßgebend, der um steuerfreie Betriebseinnahmen und nicht abzugsfähige Betriebsausgaben korrigiert wird. Investitionsabzugsbeträge können nur beansprucht werden, wenn der Gewinn 200.000 Euro nicht übersteigt. Ein weiteres Revisionsverfahren zur Gewinngrenze ist beim BFH anhängig.
Quelle: NWB