Eine Eilmeldung für wahre gestaltende Steuerberater – Rechtsanwälte - Notare zur Grunderwerbsteuer
Zum 1. Januar 2024 wird eine langjährige Grunderwerbsteuerbefreiung aufgehoben, was zu panikartigen Übertragungen von Immobilien führte. Der Gesetzgeber plant jedoch, diese Befristung aufzuheben, was hektische Übertragungen zum Jahreswechsel vermeiden könnte, sofern der Bundesrat zustimmt. Dies wurde in einer aktuellen BT-Drucksache angekündigt.
Quelle: Tax News