Änderung bei der steuerlichen Behandlung von außerordentlichen Einkünften ab dem VZ 2025 (FinMin)
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wird die steuerliche Behandlung von außerordentlichen Einkünften, wie Abfindungen, geändert. Diese Einkünfte fallen nicht mehr unter die ermäßigte Besteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, um die Tarifermäßigung zu erhalten. Dies kann zu einem höheren Lohnsteuerabzug führen, während eine mögliche Steuerentlastung erst nach Abgabe der Steuererklärung erfolgt.
Quelle: NWB