Qualifizierung von Bonuspunkten eines Kundentreueprogramms als Gutschein (EuGH)
Der EuGH hat entschieden, dass Bonuspunkte eines Kundentreueprogramms nicht als Gutscheine im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie qualifiziert werden. Die Punkte, die Kunden bei Käufen erhalten, können nur in Verbindung mit einem weiteren Kauf eingelöst werden und haben keinen bestimmten Geldwert. Daher besteht keine Verpflichtung für den Anbieter, die Punkte als Gegenleistung für eine Lieferung von Gegenständen anzunehmen.
Quelle: NWB