Die steuerliche Forschungszulage im Überblick (DStV)
Die steuerliche Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument in Deutschland, das Unternehmen steuerliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung bietet. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Die Zulage beträgt grundsätzlich 25 % der Bemessungsgrundlage, für KMU 35 % ab dem 28. März 2024. Anträge können bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage gestellt werden, wobei eine rückwirkende Beantragung innerhalb von vier Jahren möglich ist.
Quelle: NWB