Finanzierung privater Lebensführung beim BFH auf dem Prüfstand
In den letzten Jahren wurden vermehrt Familiengenossenschaften gegründet, die signifikante Aufwendungen für die private Lebensführung ihrer Mitglieder tätigen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat darauf hingewiesen, dass beim Bundesfinanzhof zwei Revisionsverfahren zur ertragsteuerlichen Behandlung dieser Genossenschaften anhängig sind. Die Oberbehörde hat klargestellt, dass es sich bei diesen Aufwendungen um verdeckte Gewinnausschüttungen handelt.
Quelle: NWB