Kein Arbeitslohn bei betrieblich veranlasster Feier anlässlich einer Verabschiedung
Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Feier anlässlich der Verabschiedung eines Mitarbeiters in den Ruhestand gelten nicht als Arbeitslohn, wenn die Veranstaltung als Fest des Arbeitgebers betrachtet wird. Dies gilt auch für die anteiligen Kosten, die auf den Arbeitnehmer und dessen eingeladene Familienangehörige entfallen.
Quelle: NWB