Aktuelle Entwicklungen zum Vorsteuerabzugszeitpunkt
Der BFH hat in einem Beschluss vom 26. Februar 2026 die Revision zugelassen, um zu klären, ob ein abziehbarer Vorsteuerbetrag bereits für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs vorliegt, wenn das zugegangene Abrechnungsdokument nicht die erforderlichen Angaben für eine berichtigungsfähige Rechnung enthält. Eine entsprechende Berichtigung des Dokuments erfolgt erst nach Ablauf des Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraums.
Quelle: NWB