Die steuerliche Forschungszulage im Überblick: Die BSFZ informiert
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft die Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Deutschland. Die steuerliche Forschungszulage bietet Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, steuerliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung. Die Zulage beträgt grundsätzlich 25 % der Bemessungsgrundlage und 35 % für KMU, wobei die Bemessungsgrundlage je nach Jahr variiert. Anträge können digital gestellt werden, und es besteht ein Rechtsanspruch auf die Zulage bei positiver Bescheinigung.
Quelle: DATEV Steuern Recht