Ehegatten-Vorschaltmodell bei der Pkw-Vermietung nun vom BFH abgesegnet
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Ehegatten-Vorschaltmodell bei der Pkw-Vermietung ertragsteuerlich anerkannt. Dies bedeutet, dass der Verkauf eines Fahrzeugs, das als Gegenstand des täglichen Gebrauchs gilt, nicht unter die Besteuerung nach § 23 EStG fällt, auch wenn das Fahrzeug zeitweise vermietet wird. Damit wurden zentrale Zweifel der Finanzverwaltung an dieser Gestaltung weitgehend ausgeräumt.
Quelle: NWB