Zur Anwendung des formellen Bilanzenzusammenhangs bei unzulässig gebildeter § 6b-Rücklage
Nach einem Urteil des BFH muss eine unzulässig gebildete Rücklage nach § 6b EStG in der ersten offenen Bilanz aufgelöst werden. Dies stellt einen Bilanzierungsfehler dar, der gemäß den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs korrigiert werden muss. Die Entscheidung betrifft die Frage, ob die Rücklage als eigenständiger Bilanzposten oder lediglich als Saldoposten im Eigenkapital zu betrachten ist.
Quelle: NWB