Verminderung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 5 Abs. 1 Satz 6 ErbStG
Der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2025 behandelt die Kürzung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 5 Abs. 1 Satz 6 ErbStG, wenn im Nachlass steuerbefreites Vermögen, wie ein Miteigentum an einem Familienheim, vorhanden ist. Die Antragstellerin argumentierte, dass das selbstgenutzte Einfamilienhaus beiden Ehegatten zur Hälfte gehörte und somit nicht auf die Zugewinnausgleichsforderung Einfluss habe. Die Finanzverwaltung hingegen vertrat die Auffassung, dass der Miteigentumsanteil des Erblassers das Endvermögen erhöhe und die Zugewinnausgleichsforderung anteilig gekürzt werden müsse.
Quelle: NWB