Dienstreisen - Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird (BFH)
Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige einen Firmenwagen besitzt und bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil. Die Regelung besagt, dass solche Aufwendungen in der Regel als unangemessen gelten und daher nicht steuerlich berücksichtigt werden können.
Quelle: NWB