BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mietzinsen für Mitarbeiterunterkünfte
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mietzinsen für die Überlassung von Hotelzimmern nicht generell von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ausgeschlossen sind. Eine Hinzurechnung kommt in Betracht, wenn die Immobilien für den betrieblichen Gebrauch ständig bereitgehalten werden und es sich um dieselben oder austauschbare Unterkünfte handelt. Dies gilt insbesondere bei wiederholter kurzzeitiger Anmietung von Mitarbeiterunterkünften.
Quelle: DATEV Steuern Recht