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BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten für Unterkünfte bei einem Personaldienstleistungsunternehmen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Kriterium der Dauerhaftigkeit für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Mitarbeiterunterkünfte nicht durch die zwingende Erforderlichkeit des Wirtschaftsguts ersetzt werden kann. Bei der Beurteilung, ob angemietete Immobilien dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, ist die Sicht der Kunden irrelevant.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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