Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG (BFH)
Die Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid ist erforderlich, wenn ein Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG gestellt wurde. Das Finanzgericht darf über die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids erst entscheiden, wenn das Pauschalierungsverfahren durch einen bestandskräftigen Bescheid abgeschlossen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Verfahren gemäß § 74 FGO ausgesetzt werden.
Quelle: NWB