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Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG (FG)

Das Finanzgericht Münster entschied, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Finanzbeamten, der an einem Förderprogramm für Jurastudenten teilnimmt, in bestimmten Monaten aufgrund von Freistellungen unter 20 Stunden liegt und somit als unschädlich im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG gilt. Der Kläger erhielt für die Monate Februar, März sowie Juni bis September 2025 Anspruch auf Kindergeld, während die Klage für die übrigen Monate abgewiesen wurde. Das Gericht stellte fest, dass das Studium der Rechtswissenschaften im Vergleich zur Erwerbstätigkeit des Klägers als Nebentätigkeit anzusehen ist.

Quelle: NWB

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