Fest des Arbeitnehmers, Betriebs- oder Repräsentationsveranstaltung: Was ist was – und was sind die Folgen?
Betriebliche Feiern wie das Fest des Arbeitnehmers, Betriebs- oder Repräsentationsveranstaltungen haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Einordnung einer Feier beeinflusst, ob die Kosten als Arbeitslohn gelten und wie sie versteuert werden müssen. Eine lückenlose Dokumentation der Veranstaltung ist empfehlenswert, insbesondere wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers die Freigrenze von 110 Euro pro Person überschreiten.
Quelle: NWB