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· Körperschaftsteuer

Keine Tarifermäßigung bei Kapitalzahlung aus Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht keine Tarifermäßigung nach § 34 EStG gewährt wird. Dies betrifft insbesondere die Fünftelregelung für Kapitalzahlungen aus betrieblicher Altersversorgung. Die Entscheidung führt zu einer Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung ohne Anpassungen.

Quelle: NWB

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