Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Gewerbesteuer ist derzeit nicht gesetzlich geregelt. Nach der aktuellen Verwaltungspraxis erfolgt keine Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer, obwohl Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine Anrechnung auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer vorsehen. Die relevanten Vorschriften finden sich im Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz, jedoch nicht im Gewerbesteuergesetz.
Quelle: NWB