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Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Kettenübertragung von Unternehmen

Eine Unternehmenstransaktion kann als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen beurteilt werden, wenn die Erwerberseite die Absicht zur Unternehmensfortführung hat. Wenn das erworbene Unternehmen jedoch nicht selbst betrieben, sondern nur weiterverpachtet wird, reicht dies nicht aus, um die Voraussetzungen für eine Geschäftsveräußerung zu erfüllen. Der Beitrag behandelt die umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten bei Kettenübertragungen von Unternehmen und die erforderliche Fortführungsabsicht, insbesondere im Kontext eines BFH-Urteils.

Quelle: NWB

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