Qualifizierung der Einkünfte eines Fußballspielers als "Markenbotschafter" (FG)
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass die Einkünfte eines jungen Profi-Fußballspielers aus einem Ausrüstungs- und Werbevertrag nicht als gewerbliche Einkünfte, sondern als sonstige Einkünfte zu qualifizieren sind. Die erhaltenen Prämien wurden ausschließlich für besondere sportliche Leistungen gezahlt und die kostenlose Produktüberlassung hatte keinen Vergütungscharakter. Der Gewerbesteuermessbescheid wurde daher aufgehoben, und eine Abschreibung auf den Teilwert des Namensrechts des Klägers ist nicht mehr möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist.
Quelle: NWB