Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrig (BFH)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrig ist. In zwei Verfahren wiesen die Richter die Revisionen der Kläger zurück, die eine abweichende Bewertung ihrer Grundstücke beantragt hatten. Der BFH bestätigte, dass die Berechnung des Grundsteuerwerts gemäß den Vorgaben des Gesetzes korrekt erfolgt ist und individuelle Merkmale der Grundstücke nicht berücksichtigt werden müssen.
Quelle: NWB