Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt (BFH)
Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags unterliegt der Schenkungsteuer und wird mit dem Rückkaufswert bewertet. Ein Nießbrauch, der sich der Schenker an der Rückkaufsleistung vorbehält, mindert nicht die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer, da dieser erst mit der Kündigung des Vertrags entsteht. Der Bundesfinanzhof wies die Klage des Klägers ab und bestätigte die steuerliche Bewertung des Finanzamts.
Quelle: NWB