Vordruckmuster USt 1 TL - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG (BMF)
Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 TL zur Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG neu bekannt gegeben. Dieses Muster dient der Mitteilung an Betreiber elektronischer Schnittstellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass deren Nutzer als Unternehmer registriert sind, obwohl sie dies nicht sind. Das neue Vordruckmuster ersetzt ein vorheriges Muster aus dem Jahr 2024.
Quelle: NWB