Vordruckmuster USt 1 TK - Mitteilung nach § 25e Absatz 4 Satz 1 bis 3 UStG (BMF)
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Vordruckmuster USt 1 TK zur Mitteilung nach § 25e Abs. 4 UStG veröffentlicht. Dieses Muster dient der Information an Betreiber elektronischer Schnittstellen, wenn diese ihren umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommen. Es ersetzt ein vorheriges Vordruckmuster aus dem Jahr 2024. Das Schreiben und das Vordruckmuster sind auf der Homepage des BMF verfügbar.
Quelle: NWB