Aufhebung des BMF-Schreibens vom 12. Mai 2014 (BStBl I 2014 S. 860)
Das BMF-Schreiben vom 12. Mai 2014 zur verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft und zum Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer wird aufgehoben. Diese Entscheidung wurde nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder getroffen.
Quelle: DATEV Steuern Recht