BFH: Aufzeichnungspflicht eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass selbstständig tätige Steuerpflichtige für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer strenge Aufzeichnungspflichten einhalten müssen. Diese Aufwendungen müssen einzeln und zeitnah dokumentiert werden, um als Betriebsausgaben anerkannt zu werden. Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Steuerpflichtigen abgewiesen, da er die erforderlichen Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt hatte.
Quelle: DATEV Steuern Recht