BFH: Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Einwendungen gegen die Höhe einer Haftungsschuld nicht auf einen niedrigeren Pauschsteuersatz nach § 37b EStG gestützt werden können. Wenn das Finanzamt trotz eines wirksamen Antrags auf Pauschalierung einen Haftungsbescheid erlässt, muss das finanzgerichtliche Verfahren bis zum Abschluss des Pauschalierungsverfahrens ausgesetzt werden.
Quelle: DATEV Steuern Recht