Rücklagenmanagement bei ertragsteuerlicher Organschaft
Der Beitrag behandelt das Rücklagenmanagement im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft, bei der Kapitalgesellschaften durch einen Gewinnabführungsvertrag steuerlich zusammengefasst werden. Trotz der wirtschaftlichen Einheit bleibt die Organtochter rechtlich selbstständig und muss handelsrechtliche Pflichten erfüllen. Fehler im Rücklagenmanagement können zur Aberkennung der Organschaft führen und Auswirkungen auf Gläubigerschutz sowie Kapitalerhaltung haben. Der Artikel beleuchtet die komplexen Zusammenhänge und typische Problemfelder in diesem Bereich.
Quelle: NWB