Korrekturmöglichkeiten eines nichtigen Jahresabschlusses bei gewinnabhängiger Mitarbeitertantieme
Die TU GmbH hat in ihrem Jahresabschluss für 01 fälschlicherweise Instandhaltungsaufwendungen aktiviert, was zu einer Überbewertung des Vermögens und einem zu hohen Konzernergebnis in der MU AG führte. Der Fehler wurde erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses für 02 bemerkt. Die Frage ist, ob die TU den Fehler in laufender Rechnung korrigieren oder eine Rückwärtskorrektur des fehlerhaften Abschlusses 01 vornehmen muss.
Quelle: NWB